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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Das Law Blog weist - unter Bezugnahme auf Beck-Aktuell - auf eine bereits im Dezember getroffene Entscheidung (Az.: I-20 U 38/06) des OLG Düsseldorf hin.Mit dieser Entscheidung wurde die Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) abgewiesen, die gegen mehrere Druckerhersteller geklagt und von diesen die Zahlung von Urheberrechtsabgaben gefordert hatte.

Verlangt wurden rückwirkend ab dem Jahr 2001 bis zu 300 Euro pro Gerät. Wobei dieser Anspruch damit erklärt wurde, dass mit dem Drucker auch Kopien urheberrechtlich geschützte Werke erstellt werden könnten. Doch diese Argumentation konnten die Richter nicht nachvollziehen und erklärten, dass es sich bei einem Drucker um ein Ausgabegerät handelt, das im Alltag in nicht nennenswertem Umfang für solche Zwecke der Vervielfältigung genutzt werde.



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