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31. Januar 2007
ZDNet bringt diese Verfahren mit den Carnivore-Plänen in Verbindung, die das FBI früher hegte. Doch die heutigen Staubsauger-Methoden stellen selbst Carnivore in den Schatten, denn bei diesen früheren beschränkte man sich noch auf das gezielte Belauschen.
Laut Ohm kommt der "Staubsauger" heute zum Einsatz, wenn ein Gericht eine Abhörmaßnahme genehmigt hat, es aber gleichzeitig nicht möglich ist, die Daten einer bestimmten Person oder eine bestimmten IP zu isolieren. Dann wird - meist noch innerhalb des Netzwerks des Providers -- der gesamte, in Frage kommende Datenverkehr abgefangen und gespeichert.
Erst nachträglich erfolgt dann eine Sichtung des Materials und eine Überprüfung der Zielperson. Wobei nicht ausgeschlossen wird, dass diese gespeicherten Datenmengen auch für Verfahren des Data Mining zugänglich gemacht werden und sich so beispielsweise Verdachtsmomente und Verdächtige ausfiltern lassen, für die kein richterlicher Beschluss ein Abhören legalisiert hat.
Das widerspricht zwar unter anderem dem Grundsatz der Minimalisierung von Überwachungsverfahren, der es beispielsweise beim Anzapfen von Telefonverbindungen nicht unmittelbar Tatverdächtiger gebietet, immer nur minutenweise die Kommunikation zu kontrollieren und Zwangspausen einzuhalten.
Doch diese Minimalisierungs-Regel sieht dann Ausnahmen vor, wenn es sich um codierte Kommunikation handelt, oder um Gespräche in einer fremden Sprache. Muss dafür erst ein Experte zu Rate gezogen werden, dann dürfen die Ermittler gegen die Minimalisierungs-Regel verstoßen.
Das zumindest erklärte der stellvertretende Abteilungsleiter der "Computer Crime Section" des Justizministeriums im ZDNet-Interview. Dies jedoch unter der Prämisse, nicht als offizieller Sprecher des Ministeriums zitiert zu werden. Die Herleitung der Erlaubnis wollte er nur als private Meinung verstanden sehen.
Und das ist verständlich, denn es ist keineswegs sicher, dass die US-Justiz tatsächlich diese Ableitung für die Überwachung des Internet-Datenverkehrs gutheißen würde. Allerdings müsste die US-Justiz beziehungsweise der US-Kongress als Gesetzgeber erst einmal Kenntnis von diesen Methoden haben, um über ihre Rechtmäßigkeit und Verfassungskonformität der Methoden entscheiden zu können.
Ob diese Institutionen Kenntnis haben, weiß der frühere Staatsanwalt Ohm allerdings nicht.
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