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Der Grund für diese Eile liegt aus Sicht der Kommission auf der Hand: Die Bundesregierung hat entgegen aller Warnungen und Drohungen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das der Deutschen Telekom den schnellen Aufbau eines bundesweiten VDSL-Netzes schmackhaft macht. Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr zwar empfohlen, es der Telekom zur Auflage zu machen, auch die neuen Breitbandnetze für andere Wettbewerber zu öffnen.

Doch die Regierung zog es vor, den Forderungen der Telekom zu folgen und per Gesetz eine Pausierung der Regulierung zu verordnen. Was der Telekom dabei geholfen hätte, zunächst alleine von den Ergebnissen der notwendigen Investitionen zu profitieren.

Die Kommission hält dem entgegen, dass sich die Deutsche Telekom noch immer "zu einem beachtlichen Teil in staatlicher Hand" befindet, und dass die Telekom nach wie über eine marktbeherrschende Stellung verfügt: "In Deutschland kontrolliert die Deutsche Telekom 9 400 000 von insgesamt 12 900 000 Netzzugängen". Was allerdings nicht bedeutet, dass Deutschland in Sachen Breitband-Versorgung zu den europäischen Musterländern zählt. Während in Dänemark und den Niederlanden fast jeder dritte Haushalt breitbandig ins Internet geht, sind es in der deutschen T-Schonung nur 16%.

Daher hält die Kommission es nicht für notwendig, dass der Anteilseigner Deutschland dem Unternehmen auch noch per Gesetze "Regulierungsferien" verordnet. Erst recht nicht, da schon im Jahr 2002 auf EU-Ebene vereinbart worden war, dass solche Ferien vor dem Wettbewerb künftig nicht mehr gewährt werden.

Sollte es nun doch nicht zu dieser Schonfrist kommen, bleibt abzuwarten, ob das dann wirklich die Pläne der Deutschen Telekom beeinflusst, die noch in diesem Jahr 50 Städte mit der schnellen Anbindung via Kupferleitung versorgen wollte.

Das allerdings nicht nur, um den Verbrauchern schnellere Internet-Zugänge zu verschaffen, sondern in erster Linie, um ihnen ein Triple Play-Angebot machen zu können: Internet, Telefon und Fernsehen aus einer Hand. Diese Dreifaltigkeit käme ins Wanken, müssten beispielsweise die Internet-Zugänge auch anderen Anbietern zur Verfügung stehen.



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