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Google weigerte sich, diese Anzeigen zu schalten, weil die Richtlinien der Suchmaschine Werbung "gegen" bestimmte Individuen oder Gruppen verbieten. Microsoft ignorierte den Auftrag kommentarlos und Yahoo weigerte sich laut Marketwatch, weil die Sites des Auftraggebers nicht Teil von Yahoos Werbenetzwerk sind.

Doch das wollte der streitbare Werbekunde nicht akzeptieren und klagte gegen die 3 Unternehmen. In seiner Klage verglich er Web Sites allgemein mit Einkaufszentren, die sich zwar auf privatem Eigentum befinden, aber für jedermann offen stehen. Aus diesem Grund müsse es auch ihm gewährt werden, auf den Seiten der Suchmaschinen seine Ideen zu verbreiten, da ansonsten sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werde.

Auf seinen Sites machte er Google zusätzlich den Vorwurf, sich in China den Zensurwünschen der Obrigkeit zu beugen und in den USA selbst Zensur zu praktizieren.

Doch das Gericht folgte diesen Ausführungen nicht. Die Suchmaschinen müssen demnach nicht die freie Meinungsäußerung gewähren, sondern haben vielmehr das Recht, Regeln für die Filterung einzelner Werbeinhalte zu definieren, die sie als anstößig erachten.



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