Wellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?
Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!
Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.
28. Februar 2007
Der von Boucher und Doolittle im Repräsentantenhaus vorgestellte FAIR USE Act - "Freedom And Innovation Revitalizing U.S. Entrepreneurship Act of 2007" - soll bewusst nicht alle Schwachpunkte des DMCA angehen, da dies ein unrealistisches politisches Ziel darstellen würde.
Vielmehr soll das Gesetz ganz gezielt einige Problembereiche angehen, in denen die Verbraucher durch den DMCA eingeschränkt wurden. In einem dieser Problembereiche geht es um das im DMCA festgeschriebene Verbot der Umgehung von Kopierschutzverfahren.
Das neue Gesetz soll als Erweiterung des DMCA das Umgehungsverbot nicht vollständig aufheben. Ein solcher Schritt würde am Widerstand der Rechteinhaber scheitern, wie die Politiker klar erkennen.
Doch das Verbot soll in 6 klar umrissenen Bereichen gelockert werden, in denen es den verbrauchern dann gestattet sein soll, den Kopierschutz zu missachten. Außerdem sollen zusätzliche Ausnahmen definiert werden, die diese Bereiche ergänzen.
Im Fall von Bibliotheken und Archiven sollen diese Lockerungen sogar noch deutlicher ausfallen. Ihnen soll es generell gestattet sein, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, um beispielsweise auch in der Lage zu sein, gestohlene Ausgaben dieser Werke zu ersetzen.
Ein anderes wichtiges Element des FAIR USE Act soll es sein, dass die Inanspruchnahme der "statutory damages" eingeschränkt wird. Diese besondere Form des Schadensersatzanspruchs bildet die Grundlage der massenhaften Verfolgung von "Piraten" in den USA.
Denn die mit einer DMCA-Klage bedrohten Verbraucher müssen theoretisch befürchten, dass sie bis zu 150.000 Dollar Schadensersatz pro getauschtem Werk zahlen müssen. Angesichts dieses Prozessrisikos knicken die meisten Beschuldigten ein und zahlen freiwillig eine außergerichtliche Schadensersatzforderung in Höhe meist mehrerer tausend Dollar.
Boucher und Dolittle wollen den Rechteinhabern diese bequeme und einträgliche Möglichkeit aber nehmen. Verbraucher und Unternehmen, die beispielsweise der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung bezichtigt werden, sollen keine statutorischen Schadensersatz zahlen müssen.
Was vermutlich bedeuten wird, dass dieser Schadensersatz nur noch in Fällen der kommerziellen Piraterie zur Anwendung kommen kann.
| < Neuere | Ältere > |
|---|




