LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

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Der Mann hatte im Jahr 2004 in einem Chat Room wörtlich mitgeteilt: "Vater eines Kleinkinds hat 'gute' Bilder von ihr und mir zum Tausch gegen deine Kinderbilder oder Live Cam". Der Ermittler tauschte anschließend "nicht-pornographische" Bilder mit dem Täter bis dieser den Vorschlag machte, Nacktbilder seiner Tochter zu schicken.

Dieses Angebot führte zu einer Hausdurchsuchung, bei der "eine Menge" Kinderpornos gefunden wurden. Der Mann wurde dann wegen Besitz und "Kuppelei" ("pandering") mit Kinderpornos angeklagt und verurteilt. In der Revison bestritt der Mann dann auch nicht den Besitz des Materials, wohl aber das Kuppel-Angebot an den Ermittler.

Zur Begründung erklärte sein Rechtsbeistand, die Grundlage dieser Verurteilung, eine 2003 erfolgte Erweiterung des PROTECT Act, sei zu weit gefasst und verfassungswidrig. Eine Argumentation, der sich das Berufungsgericht schließlich anschloss, denn das Gesetz macht es zur Straftat, Materialien in "einer Art anzubieten, die darauf abzielt, einen anderen glauben zu machen", es handele sich bei dem Angebot um Kinderpornographie. Solche Angebote sollen sogar dann strafbar sein, wenn überhaupt kein illegales Material angeboten wurde.

In dieser Form, so das Berufungsgericht in seinem Urteil, könnten sogar stolze Großeltern sich strafbar machen, wenn sie Fotos ihrer Kinder mit der Betreffzeile "Gute Bilder der Kinder im Bett" verschicken.

Doch mit dieser Argumentation ist die US-Regierung nicht einverstanden und bezeichnet diesen Fall als Beleg für eine gesetzliche Situation, die den Handel mit Kinderpornographie fördert. Ob eine besser durchdachte Formulierung des Gesetzes in dieser Situation nicht mehr gedient hätte?

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