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Auch die von dem Gericht geladenen Sachverständigen bestätigten jedoch, dass CSS spätestens seit dem Jahr 1999 keinen "wirksamen Schutz" mehr darstellt. Damals hatte der norwegische Hacker DVD-Jon mit seinem DeCSS ein "DeScrambling" der CSS-Verschlüsselung vorgestellt und für dessen weite Verbreitung gesorgt.DeCSS ist auch heute noch bei einigen Software-Produkten integriert, die zur Erstellung DVD-Kopien dienen.

Nach Meinung des Anwalts der beiden Aktivisten müssten die Schlussfolgerungen dieser Entscheidung bei allen europäischen Gerichten anwendbar sein, denn die Einschränkung auf "wirksame" Schutzverfahren ist direkt dem Text der Richtlinie entnommen.

Wie aber die finnischen Richter unbestreitbar feststellten, kann eine Schutzmaßnahme dann nicht mehr als wirksam bezeichnet werden, wenn Software für den Verbraucher weit verbreitet und leicht erreichbar ist, mit der dieser Kopierschutz umgangen werden kann. Dass dies im Fall von CSS der Fall ist, kann wohl kaum bestritten werden.



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