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Gegen diese Praxis hatte BPI im Jahr 2004 geklagt, doch bevor es zu einer Verhandlung kam, gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab. In dem dann folgenden Verfahren bezeichnete der Verband diesen sonderbaren Ost-West-Handel als Urheberrechtsverletzung und Piraterie.

Der High Court stimmte dieser Einschätzung mit seiner Entscheidung vom März nun insofern zu, als der Händler durch seine Unterlassungserklärung den Rechtsbruch ja bestätigt hatte.

Allerdings war die mit diesem Urteil ergangene Strafe von 150.000 Pfund (ca. 221.000 Euro) geradezu lächerlich gegen den nun zu erbringenden Schadensersatz mit Strafcharakter. Dieser Schadensersatz dürfte für das Unternehmen extrem schmerzhaft und existenzgefährdend sein, wenn man bedenkt, dass das Unternehmen im Jahr 2005 gerade 21,7 Millionen Pfund Einnahmen erzielte.

Dennoch will CD-Wow weitermachen und auch versuchen, das Urteil anzufechten. Dazu bleibt allerdings nur noch der Weg über den EU-Gerichtshof, bei dem mit einer schnellen Entscheidung nicht zu rechnen ist.



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