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Microsoft ist nach wie vor der Marktführer unter den Betriebssystemen und damit auch der umumgängliche Marktführer in vielen anderen Bereichen der Software-Industrie. Daher soll das gesamte Kontrollverfahren der Schlichtung noch einmal überdacht und eventuell neu aufgelegt werden. Zumal noch nicht absehbar ist, welchen Einfluss die Einführung des Betriebssystems Vista im Laufe seiner Marktdurchdringung auf den Wettbewerb haben wird.

Um dieses Problem zu behandeln, hat die Vorsitzende Richterin Colleen Kollar-Kotelly auf eine Anhörung der Bundesstaaten, des US-Justizministeriums und auch Microsofts gedrängt. Wobei die Position Microsofts sich schon so zusammenfassen lässt, dass es niemals Teil oder Ziel der Schlichtungsvereinbarung war, Microsofts Marktanteile zu beschneiden.

Allerdings lohnt in diesem Zusammenhang ein Blick in die Geschichte des Verfahrens. Denn die damals unter dem Vorsitz von Kollar-Kotelly zustande gekommene Entscheidung entstand unter dem Druck der Ereignisse. Nach den Terroranschlägen vom 9. September hatte die Richterin auf eine Lösung gedrängt, da wichtigere Probleme zu lösen seien.

Kollar-Kotelly war allerdings erst mit dem Vorsitz betraut worden, nachdem Richter Thomas Penfield Jackson von dem Verfahren abgezogen war. Auch Jackson war in 1. Instanz zu einer Entscheidung gekommen, die dann aber von einem Berufungsgericht aufgehoben worden war. Das vor allem, weil Jackson in den Medien seinen Unmut über Microsoft zu erkennen gab und damit als parteiisch galt.

Seine Entscheidung hätte sehr wohl Micrsosoft Marktanteile kosten können, denn Jackson hatte in seinem Urteil eine Zerschlagung des Konzerns in mehrere Teile vorgesehen.



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