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Es geht dabei um den Fall des Rechtsanwalts Brandon Mayfield aus Portland, der im Jahr 2004 "versehentlich" als Mittäter an den Terroranschlägen in Madrid bezeichnet wurde. Man verhaftete den zum Islam Konvertierten damals, nachdem man ihn zuvor überwacht und seine Wohnung sowie sein Büro mehrfach durchsucht hatte. Als sich herausstellte, dass der ihn belastende Fingerabdruck aus Madrid nicht mit dem seinen übereinstimmt, wurde er entlassen und man entschuldigte sich bei ihm.

Mayfield erhielt im Rahmen einer Schlichtung 2 Millionen Dollar Schadensersatz, behielt sich aber das Recht auf eine Verfassungsbeschwerde vor. Dieser Beschwerde wurde nun in erster Instanz stattgegeben, wobei das Justizministerium die Möglichkeiten einer Revision prüfen will. Für die Richterin liegt der Verfassungsbruch jedoch auf der Hand.

Die polizeilichen Maßnahmen fanden auf Basis des FISA Act statt. Dieses Gesetz regelt Ermittlungstätigkeiten im Fall nicht-amerikanischer Tatverdächtiger (Foreign Intelligence Surveillance Act). Der FISA Act wurde allerdings nach den Terroranschlägen des Jahres 2001 durch Teile des Patriot Act und konnte so auch bei den Maßnahmen im Fall des US-Bürgers Mayfield Anwendung finden. Obwohl laut dem 4. Zusatz zur US-Verfassung die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert wird.

 

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