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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Die Klägerin Stephanie Lenz verlangt Schadensersatz, denn ihrer Meinung nach war die Sperrung vollkommen ungerechtfertigt. Dieser Meinung kann man sich leicht anschließen, wenn man das 29 Sekunden dauernde und inzwischen bei YouTube wieder eingestellte Video betrachtet. Es zeigt das Baby der Klägerin, das mit seinem Kinderwägelchen durch die Küche fegt und nach Aufforderung durch die Mutter zur kaum identifizierbaren Hintergrundmusik einige Tanzbewegungen macht.

Doch bei dieser Hintergrundmusik handelt es sich angeblich um ein Stück ("Let's go crazy") von Prince aus dem Jahr 1984, das damals von Universal verlegt worden war. Vermutlich hatten Privatermittler des Labels nach dem Titel des Musikstücks gesucht, wurden bei dem Baby-Video fündig und verlangten von YouTube die Sperrung.

Aber das, was auf diesem Video zu sehen ist, entspricht in fast schon idealtypischer Weise dem, was man in den USA unter einer "fairen Nutzung" urheberrechtlich geschützter Werke versteht: Es geht um die Nutzung eines Ausschnitts von einem Musikstück, das in dem Film als kaum verständliche Hintergrundmusik erscheint, wobei mit dem neuen Werk keine kommerziellen Interessen verbunden sind und die Auswirkungen auf den Verkauf des geschützten Werks absolut unbedeutsam sind.

Kein Wunder also, dass die Bürgerrechtsbewegung EFF gerne die Klagevertretung in diesem Fall übernimmt, denn das tanzende Baby ist ein ideales "Poster Child" (in etwa: Paradebeispiel) für die öffentlichkeitswirksame Forderung nach einem stärkeren Schutz der fairen Nutzung. Und Prince wird damit ebenso zum Poster Child einer als feindlich wahrgenommenen Musikindustrie, die ihre rechtlichen Ansprüche ins Extrem steigert.

Wobei sich Prince diese Rolle als "schwarzes Schaf der Musikindustrie" redlich verdient hat. Nicht nur, weil er mit der oben erwähnten Klagewelle drohte. Der heute von Sony BMG vermarktete Musiker ist auch das einzige (ehemalige) Pferd im Stall von Universal, das eine Sperrung seiner Musik bei YouTube wünschte.

Universal steht seit vergangenem Jahr in einem vertraglichen Verhältnis mit YouTube und der Dienst darf Videos aller Universal-Musiker veröffentlichen, die sich nicht gegen eine solche Distribution verweigert haben. Alle Musiker ließen diese Distribution zu.bis auf einen.

 

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