RäucherstäbchenRäucherstäbchen bei indilaya.de

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Wochen nach dem Urteil und der Berichterstattung im Fernsehen kommt diese Meldung nun auch ins Internet: Das Schüler-Portal Spickmich.de darf nach Urteil des OLG Köln (15 U 142/07) Die von Schülern vergebene Benotung der Lehrer veröffentlichen. Diese Benotung sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das gilt wohl vor allem, weil bei dem Benotungssystem gezielt die fachliche Arbeit der Lehrer erfragt wurde und keine ehrverletzenden Äußerungen provoziert wurden.



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