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Für die Kläger aus den Reihen der MPAA - dem Verband der US-Filmindustrie - ist das ein voller Erfolg. Doch wie es scheint, haben die Beklagten durch ihr eigenes Verhalten zu der Entscheidung beigetragen. Das Gericht konnte anhand der vorgelegten Beweisstücke erkennen, dass die Betreiber und Moderatoren des Dienstes auch noch nach Einleitung des Verfahrens Beweismaterial löschten.

In Foren-Diskussionen wurden Filmtitel anonymisiert und es war ihnen angeblich - laut beeideter Aussage - nicht möglich, IP-Adressen der Benutzer beizubringen - obwohl die Verantwortlichen des Dienstes sich bei anderer Gelegenheit darüber unterhielten, ob einzelne Benutzer anhand der gespeicherten IP-Informationen gesperrt werden könnten.

Insofern war es dem Gericht leicht zu vermitteln, dass die Betreiber von TorrentSpy aktiv Beweismaterial vernichteten. Allerdings dürfte das Gericht sich dabei auch auf Materialien gestützt haben, die selbst auf fragwürdige Art und Weise zustande gekommen sind. Denn erst vor wenigen Monaten kam ans Tageslicht, dass die Kläger Mails als Beweismittel benutzten, die unter anderem zwischen den Betreibern ausgetauscht worden waren.

Diese Mails konnten von den MPAA-Anwälten ausspioniert werden, weil ein Geschäftspartners des TorrentSpy-Gründers mit Hilfe eines Hacks die Post in seinen Besitz brachte. Das Beweismaterial wurde aber akzeptiert, weil sich die Kläger von dem Hacker bestätigen ließen, dass seine Informationen rechtmäßig gesammelt worden waren.

Nach dem jetzt ergangenen Urteil dürfte TorrentSpy wohl keine weiteren Chancen haben. Auch die seit August praktizierte Aussperrung von US-Benutzern wird daran nicht sehr viel ändern, denn nun gilt der Dienst als Beihelfer zu Urheberrechtsverletzungen. Durch wen diese Verstöße begangen werden, spielt dabei keine Rolle. Daran wird auch die angekündigte Berufung kaum etwas ändern. Denn solange das Berufungsgericht auch erkennt, dass Beweismittel absichtlich vernichtet wurden, wird sich an dem Urteil kaum etwas ändern.

 

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