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30. Januar 2008
Dabei steht im die Einhaltung des im Jahr 2002 vereinbarten Schlichtungsabkommens im Vordergrund. Mehrere der schon damals klagenden Staatsanwälte hatten bemängelt, dass Microsoft gegen diese Vereinbarung verstoßen habe. Es wurde allerdings auch Kritik geäußert, dass die gesamte Vereinbarung untauglich war, denn Microsofts Marktposition hat sich seither nicht verändert, Konkurrenz konnte sich nicht etablieren.
Richterin Kollar-Kotelly, die für die damalige Schlichtung hauptsächlich verantwortlich war, erkennt diese Kritik in zumindest einem Punkt an. Der Forderung der Vereinbarung, dass Microsoft den Wettbewerbern technische Dokumentationen überlassen muss, sei das Unternehmen nur schleppend nachgekommen und immer nur dann, wenn andere Parteien Druck auf Microsoft ausgeübt haben. "Praktisch gesprochen", habe Microsoft diese Forderung der Vereinbarung also nie eingehalten.
Womit die Richterin eigentlich ein
Scheitern der Vereinbarung und der bisherigen Aufsicht einräumt, denn
gerade die Bereitstellung und Weitergabe der technischen
(Schnittstellen-) Dokumentationen bildete einen der wichtigsten Punkte
der Vereinbarung. Wie dieses Versagen bis November 2009 aufgeholt
werden soll, steht in den Sternen. Schließlich ist es in den letzten sechs Jahren auch nicht gelungen, die Verzögerungstaktiken Microsofts zu verhindern.
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