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31. Januar 2008
Ihnen wird vorgeworfen, anderen Menschen bei deren Verstößen gegen
das Urheberrecht geholfen zu haben, also Beihilfe zu einer Straftat
geleistet zu haben. Und dies soll in erster Linie zur eigenen
Bereicherung geschehen sein, denn die Werbeinnahmen sollen beträchtlich
sein. Ein Vertreter der Urheberrechtsindustrie meint gegenüber AFP
sogar, dass die finanziellen Vorteile so groß sind, dass die Piraten
selbst unter dem Druck eines Gerichtsverfahrens den Betrieb des Servers
nicht aufgeben werden.
Die Klage baut auf 4.000 Seiten Beweismaterial auf, das der Staatsanwalt gesammelt hat sowie auf 20 Musikstücken, 9 Filmen, 1 Johnny Cash-Biografie und 4 Programmen. Alles geladen mit Hilfe der Tracker, die ThePirateBay seinen Besuchern zugänglich macht.
Doch der jetzt zur Schau gestellte Optimismus von Kläger und Rechteindustrie kann noch nicht überzeugen. Wesentlich Neues scheint die Klage des Staatsanwalts nicht zu enthalten. Das Einzige, was wirklich neu ist, ist sein Mut, es auf eine Nagelprobe ankommen zu lassen.
Bisher jedenfalls ließ sich auf Grundlage des schwedischen Rechts keine Klage formulieren, die auch ein Gericht überzeugt hätte. Und es ist bis jetzt nicht erkennbar, dass sich daran mit der aktuellen Klage etwas geändert hätte. Auch die Piraten sehen der Klage bis jetzt gelassen entgegen, obwohl eine Verurteilung angeblich sogar zu einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr führen könnte. ThePirateBay soll auch dann Bestand haben, wenn die Klage verloren wird. Man hat bereits Vorsorge getroffen, denn die Absichten der Staatsanwaltschaft waren unübersehbar.
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