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So hat das Europäische Parlament in der vergangenen Woche eine Resolution verabschiedet, die unter anderem auf diesen Punkt eingeht. Es geht dabei im großen Rahmen um Strategien, mit denen sich europäische Firmen Zugang zu den Weltmärkten verschaffen sollen.

Und in der am 19. Februar vom Parlament angenommenen Resolution heißt es unter Punkt 30, dass die Europäische Kommission dazu aufgefordert werden soll, sich speziell mit den Restriktionen des Internet und den von der Informationsgesellschaft gebotenen Diensten in Drittländern zu beschäftigen. Die Kommission soll diese Restriktionen zum Teil ihrer Außenhandelspolitik und alle unnötigen Behinderungen dieser Dienste so zu behandeln, als seien es Handelsbarrieren.

Eine Forderung, bei der Abgeordneten wohl in erster Linie China vor Augen hatten, dessen Internet eher ein Inseldasein fristet und das in vieler Hinsicht keinen freien Zugang zu den europäischen Diensten bietet. Allerdings wird man dann fairerweise auch viele islamische Staaten in Betracht ziehen müssen, bei denen ebenfalls Zensurmaßnahmen zum Einsatz kommen. Auch wenn diese Zensur sich häufig auf pornographische Inhalte bezieht.

So oder so handelt es sich bei dieser Forderung der Resolution noch um keine verbindliche Maßnahme. Das Parlament hat den Ball jetzt an die Kommission weitergegeben. Und die wird entscheiden, in welchem Rahmen Internet-Barrieren zu behandeln sind. Beziehungsweise, ob sie so zu behandeln sind.

 

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