Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
31. März 2008

Besucht man die angegebene Adresse nachbarschaftspost.com, so findet man sich auf einer Oberfläche wieder, die sich nicht an den wiederkehrenden Besucher wendet, sondern an den erstmals Geleimten. "Rufen Sie jetzt Ihre Nachricht ab, um zu erfahren, wer sich für Sie interessiert" heißt es dort unter anderem auffordernd. Und auch die Eingabe des telefonisch übermittelten dreistelligen Codes erfolgt an prominenter Stelle.
Zusätzlich wird man aber aufgefordert, erst die eigene Telefonnummer anzugeben sowie den vollen Namen und auch die Mail-Adresse. Der freundliche Ton der Ansprache verliert sich ganz, wenn man das weiß auf orange geschriebene Kleingedruckte liest, das im Footer der Startseite unter "Werbeeinverständnis" verlinkt wird. Demnach willigt man nämlich in die Nutzung der angegebenen Daten für weitere Werbe-Mails, -Anrufe und -SMS ein.
Besonders kundenfreundlich: "Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich per Brief widerrufen". Doch wen soll man anschreiben? Denn die in diesem Text genannte "netsolution FZE" hat ihren Sitz (angeblich) in Dubai, wobei lediglich eine Postfachadresse angegeben wird. Ein separat genanntes "Servicecenter Europe" soll in der Schweiz zu finden sein. Gleiches kann man von einer Telefonnummer nicht behaupten. Nur für Fax-Anschreiben wird eine internationale 01805er-Nummer angegeben.
Diese Nummer dürfte in den kommenden Wochen noch reichlich strapaziert werden, denn wer sich neugierig auf die angebliche Post vom Nachbarn bei nachbarschaftspost.com eingeloggt hat, hat sich laut AGB des Dienstes bereit erklärt, einen kostenpflichtigen Dienst zu nutzen. Und das sind bei der Vertragsdauer von 2 Jahren (mit automatischer Verlängerung) und 9 Euro Monatsgebühr immerhin 216 Euro.
Das heißt, der Anbieter zeigt sich großzügig und gestattet den Zugang "bereits im Rahmen des gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrechts". Danach wird dem Nutzer in "bestimmten Fällen" eine Verlängerung des Testzeitraums zugestanden. Dies zu akzeptieren, dürfte allerdings weitere Probleme mit sich bringen, denn dann "geht die Testphase automatisch in den Vertrag über". Außer, er kündigt während des so verlängerten Testzeitraums - nach den Regeln des Anbieters.
Für einen Anwalt wäre es wohl ein Leichtes, dieses auf einer gezielten Täuschung ("Sie haben Post von einem Nachbarn") aufbauende und mit einem unerwünschten Werbeanruf eingeleitete Vertragswerk aufzudröseln. Doch solche Nepp-Angebote basieren darauf, dass viele Verbraucher sich dem Juristenlatein der AGB beugen und lieber zahlen. Zumal es dem arglosen Opfer nicht unwahrscheinlich erscheinen muss, am Ende auch noch auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
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