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29. April 2008
Die Kombination ist in ihrer Absurdität schwer zu überbieten. Die kriminell motivierten Käufer der Software sollen sich an ein Regelwerk halten, das die Einhaltung von Urheberrechts-Prinzipien predigt. Sie dürfen die Software nicht ungenehmigt verbreiten, nicht den Quell-Code einsehen und nicht versuchen, andere Botnets zu kontrolieren.
Außerdem wird es untersagt, die Software oder Teile davon an Anti-Viren-Unternehmen oder ähnliche Einrichtungen auszuliefern. Und die Käufer müssen zusichern, bei künftigen Updates der Software nochmal zu zahlen. Für den Fall, dass gegen diese Regeln verstoßen wird, droht der Autor des Pakets damit, Informationen über den vom Käufer gefertigten Trojaner selbst an die Hersteller von Antiviren-Software zu verschicken.
Kurz: Der Autor unterstützt zwar die Kriminalität, baut aber zugleich auf die Ehrlichkeit seiner Kunden und die Einhaltung von Normen. Das Ergebnis dieser Naivität liegt auf der Hand: Zeus wird in den einschlägigen Foren frei verbreitet und das mit dem Trojaner verbundene Risiko wird von Symantec als "sehr gering" eingestuft. Malware-Autoren sollten wohl häufiger EULAs benutzen.
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