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Auch das Gericht in San Jose weigert sich, die neuen Beweise der ehemaligen Kommilitonen Zuckerbergs nachträglich zur Kenntnis zu nehmen. Grund für die Ablehnung ist auch hier, dass Zuckerberg und ConnectU, das Unternehmen der Kläger, sich bereits auf eine Schlichtung geeinigt haben. Der Richter im zweiten Verfahren in Boston wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ConnectU die Schlichtung akzeptiert habe, noch bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen war.

Auch im kalifornischen San Jose weigerte sich der Richter aus diesem Grund, noch einmal in die Beweisaufnahme zu gehen. Somit bleiben die Kläger voraussichtlich an ihre Schlichtungsvereinbarung gebunden, deren Details nicht bekannt gegeben werden. Und der 24 Jahre alte Facebook-Gründer wird nun noch mehr als bisher mit dem Verdacht leben müssen, sein Milliarden-Geschäft durch die Aneignung geistigen Eigentums erworben zu haben. Aber mit diesem Verdacht konnte er bisher auch schon recht gut leben.


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