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Diese Auffassung war in früheren Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung gekommen und Justizminister Hirsch Ballin hatte diese Interpretation ebenfalls vertreten. Doch die neue (zivilrechtliche) Entscheidung macht diese Auslegung künftig vermutlich unanwendbar.

Vertreter der Urheberrechtsindustrie feiern die Entscheidung entsprechend als großen Sieg. Wobei sie erkennen lassen, dass sie trotz der - aus ihrer Sicht - geänderten Rechtslage nun nicht gegen Verbraucher vorgehen wollen, die Werke illegal geladen haben. Doch es wird vermutet, dass mit Hilfe dieser neuen Entscheidung stärkerer Druck auf die Provider ausgeübt werden kann, die den illegalen Download zulassen. Auch in den Niederlanden bestehen Begehrlichkeiten, nach französischem Vorbild ein Verwarnungssystem für Provider-Kunden einzurichten.

Und auch für Mininova, eines der größten Torrent-Verzeichnisse weltweit, könnte die Entscheidung von Nachteil sein. Schon vor Wochen hatte der Verband der Rechteinhaber BREIN rechtliche Schritte gegen Mininova angekündigt, nachdem die bisher geführten Verhandlungen gescheitert waren. Möglicherweise gibt das neue Urteil BREIN einen rechtlichen Hebel an die Hand, der die Klage zum Erfolg führt.


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