Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
30. Juni 2008
Entsprechende Gesetzesiniativen für die Einführung solcher Gesetze gibt es namentlich auch in Frankreich, das ab Juli die Ratspräsidentschaft übernimmt. Allerdings hat das Europäische Parlament solchen Plänen bereits im April eine Absage erteilt. Solche Maßnahmen stehen im "Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Effizienz und der Abschreckung" hieß es in dem entsprechenden Bericht.
Die Einführung eines Gesetzes der "3 Strikes", wonach einem drei Mal ertappten Kleinpiraten der Internet-Zugang gesperrt werden kann, ist damit sehr unwahrscheinlich geworden. Doch obwohl die Lobby-Verbände der Rechteindustrie in den vergangenen Monaten die Notwendigkeit und Unausweichlichkeit solcher Gesetze gepredigt haben, können diese Maßnahmen wohl auch ohne gesetzliche Maßnahme erfolgen.
Die British Telecom jedenfalls kündigt ertappten Piraten bereits heute mit, dass ihre Internet-Nutzung künftig überwacht wird, und dass man sich das Recht vorbehält, weitere Fehltritte mit einer Aufhebung des Vertrags zu bestrafen. Man darf annehmen, dass sich im Zweifelsfall eine vertragsrechtliche Begründung für diese Kündigung finden lässt.
Das erst recht, wo doch die Rechteinhaber an der Fama arbeiten, dass Internet Service Providern eine Mitschuld an den Piraterie-Verlusten zukommt. Das ist zwar ebenso unwahr wie viele andere Behauptungen der Branchenvertreter. Doch es genügt, um für Presseveröffentlichungen zu sorgen, und um die Internet-Nutzer zu verängstigen. Und Angstmacherei ist bis heute nicht verboten.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




