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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Gemeint sind damit nicht nur Video-Dienste, sondern alle Online-Angebote, die Bilder, Filme oder anderes Material veröffentlichen, das die Anwenderschaft in Web 2.0-Manier zuliefert. Dennoch richtet sich dieses Ergebnis des Berichts in erster Linie an die Adresse Googles, denn der Bericht ist als direkte Reaktion auf die Veröffentlichung eines grausamen YouTube-Videos zu sehen.

Dieses im März bei YouTube veröffentlichte Video zeigte die Vergewaltigung einer jungen Mutter durch mehrere Jugendliche. Der Streifen wurde über 600 Mal aufgerufen, bis er von YouTube gelöscht wurde. Der Vorfall sorgte für Proteste auch gegen Googles Video-Dienst YouTube, weil dort keine Prüfung der Inhalte vor der Veröffentlichung erfolgt.

Die Suchmaschine vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass ein Provider nicht für die Inhalte der Benutzer verantwortlich gemacht werden kann, solange er bei Beschwerden umgehend reagiert. Doch diese aus dem US-(Urheber-)Recht abgeleitete Argumentation ist selbst in den USA umstritten. In der Milliardenklage des Medienkonzerns Viacom gegen Google wird beispielsweise behauptet, dass Google das Problem der Urheberrechtsverstöße aufgrund der Vielzahl der Vorkommnisse bekannt sein müsste, und dass auf eine individuelle Prüfung nur aus Gewinnstreben verzichtet wird.

Google wird damit gewissermaßen die Verleitung zu rechtswidrigen Handlungen vorgeworfen. Die britischen Parlamentarier scheinen die Situation hinsichtlich der jugendgefährdenden Inhalte durchaus ähnlich zu sehen. Googles Argument, dass eine Prüfung unmöglich ist, weil jede Minute 10 Stunden Filmmaterial bei YouTube hinzukommen, wird jedenfalls nicht akzeptiert.

Auch der Vergleich mit dem Mail- oder Telefonverkehr, der für Provider nicht kontrolliert wird, lehnen die Autoren des Berichts ab. Es gehe bei YouTube um Inhalte, die für die Veröffentlichung gedacht sind und nicht um vertrauliche Nachrichten.

In dem Bericht wird außerdem darauf hingewiesen, dass MySpace den Aufwand nicht scheut und eine Prüfung der Inhalte vornimmt. Also sollten auch Dienste wie Google Personal anstellen, um das Material vor der Veröffentlichung zu überprüfen.

Von gesetzlichen Schritten rät der Bericht aber ab. Die Internet-Industrie sollte lieber Möglichkeiten zur Selbst-Regulation solcher Probleme finden. Was in der Praxis bedeuten dürfte, dass sich an der YouTube-Praxis nichts ändert, solange nicht wieder ein Vergewaltigungs-Video auftaucht und kurzfristig die öffentliche Debatte anheizt.


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