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McKinnon wird vorgeworfen, Rechner des US-Militärs beschädigt und Daten zerstört zu haben. Er selbst stellt den Sachverhalt zusammengefasst so dar, nächtelang "bekifft und besoffen auf wenig geschützten US-Servern nach Beweisen für (außerirdische) Intelligenz gesucht" zu haben. Und wie er es in der Vergangenheit beschrieb, war er bei weitem nicht der einzige Eindringling auf diesen Rechnern. Vielmehr soll dort ein reges Treiben zu beobachten gewesen sein.

Die US-Regierung hat allerdings nur wegen seiner "Besuche" einen Auslieferungsantrag gestellt. Dieser wurde bisher in allen Distanzen bestätigt und nun auch durch die höchste Instanz der Law Lords. Möglicherweise hat bei dieser Entscheidung eine Rolle gespielt, dass McKinnon in der Vergangenheit einen Handel der US-Ermittler ausgeschlagen hat.

Diese hatten ihm angeboten, sich schuldig zu erklären und eine "geringe" Haftstrafe von sechs bis zwölf Monaten in den USA anzutreten. Danach hätte man ihn nach Großbritannien zurückgeschickt, um den Rest der Strafe unter Bewährungsauflagen zu verbringen. Doch McKinnon lehnte diesen Deal ab, denn in Großbritannien war nicht einmal Klage gegen ihn erhoben worden.

Ob er nach der Entscheidung der Law Lords nun wirklich in die USA muss, ist aber weiterhin offen. McKinnon will sich nun an den Europäischen Gerichtshof wenden, um den Auslieferungsantrag prüfen zu lassen. Wie seine Chancen dort stehen, wird sich noch zeigen. Doch die Aussichten für ihn sind vermutlich nicht ganz so schlecht.

Zumal der Vorschlag der US-Ermittler noch einen kleinen Passus enthielt: Sollte sich McKinnon nicht auf den Deal einlassen, droht ihm in den USA im Fall der Auslieferung eine Behandlung als Terrorist. Und seine Anwälte haben diese Chance bereits erkannt, denn wie sie meinen, muss McKinnon damit rechnen, nach Guantánamo Bay gebracht zu werden, also in das Terroristen-Gefängnis des US-Militärs.


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