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31. Juli 2008
Es ging dabei um den Fall eines Sergeants der Luftwaffe, der in seiner Freizeit eine Software entwickelt hatte. Mit dieser Software ließ sich die Stärke der Einheit und der tägliche Krankenstand leichter erfassen und darstellen. Er entwickelte die Software gezielt für seinen Arbeitsplatz und ließ auch Kollegen die Software testen. Den Source Code allerdings ließ er immer auf dem privaten Rechner und nachdem das Interesse anderer Soldaten wuchs, richtete er auch ein Digital Rights Management ein, dessen Kontrolle nur bei ihm lag.
Seine Vorgesetzten waren zunächst zufrieden und beförderten ihn sogar. Doch irgend wann wollten sie selbst die Kontrolle über die Software übernehmen und forderten die Herausgabe des Source Codes. Das verweigerte der Sergeant, wofür man ihn degradierte und das Gehalt kürzte. Dann beauftragte die Air Force ein externes Unternehmen mit einem Rückbau (Reverse Engineering) der Software und der Sergeant klagte wegen der Verletzung des DMCA. Dort wird ein Rückbau unter Umgehung eines DRM-Verfahrens ausdrücklich verboten.
Doch das gilt nicht für die Regierung, wie der Soldat nun vom Berufungsgericht erfahren musste. Denn die Immunität des Staates lässt sich durch verschiedene Sonderregelungen und allgemeine rechtliche Vorbehalte rechtfertigen. Weil der Sergeant seine Kameraden dazu "verleitete", die Software zu benutzen, griff eine dieser Regelungen. Denn es soll beispielsweise Vertragsnehmern unmöglich gemacht werden, eine Gegenleistung zu erpressen, wenn sie sich zuvor unabdingbar gemacht haben.
Aber zugleich lässt diese Regelung es zu, dass Militärpersonal oder andere staatliche Angestellte Test-Versionen von Software zu knacken, wenn Vertreter diese Software lobend beschrieben haben. Software-Lieferanten sind also im Umgang mit der US-Regierung fast schon der Willkür ausgeliefert. Sie können hoffen, ihr Geld für eine bestimmte Leistung zu erhalten. Denn wenn man die Regierung der Urheberrechtsverletzung bezichtigt, kann sie sich auf ihre staatliche Immunität berufen.
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