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28. August 2008
So interpretiert die Bürgerrechtler vom Center for Democracy and Technolgy die im vergangenen Monat veröffentlichten Regelungen für die Border Crossing Information (BCI) Database des US-Ministeriums für Heimatschutz. In dieser Datenbank wurden bisher schon alle Einreisenden erfasst, die auf dem See- oder Luftweg in die Vereinigten Staaten einreisten.
US-Bürger, die etwa aus Kanada kommend in die USA zurückkehrten, mussten bisher meist nur ihren Führerschein vorzeigen und mündlich ihre US-Staatsangehörigkeit bestätigen. Daten wurden dabei nicht gespeichert. Doch die Einführung von maschinen-lesbaren Ausweisen (ab 2009 für Ausländer Pflicht), RFID-Ausweisen sowie die "erweiterten" Führerscheine für US-Bürger machen die Kontrollen auch auf dem Landweg einfach, über den 75% der Grenzbewegungen erfolgen.
Damit wird es auch möglich, Daten der Einreisenden zu erfassen und langfristig zu speichern. Handelt es sich um US-Bürger, bleiben die Daten für 15 Jahre gespeichert, Daten von Ausländern sogar für 75 Jahre. Schon bei der normalen Kontrolle werden Ort und Datum der Einreise in Verbindung mit Name, Geburtstag, Geschlecht und einem Foto des Einreisenden gespeichert.
Erweckt die Person - warum auch immer - das Misstrauen des Zollbeamten, folgt eine "Sekundär-Inspektion", bei der beispielsweise die Überprüfung elektronischer Geräte eingeschlossen sein kann. Zwischen Daten der "normalen" und der sekundären Inspektion wird kein Unterschied gemacht. Was eben auch bedeutet, dass alle dabei erfassten Daten gespeichert bleiben können.
Und natürlich erfolgt auch ein Eintrag, wenn es zu einer sekundären Inspektion kam. Was die Wahrscheinlichkeit erhöht, auch bei der nächsten Einreise unter die Lupe genommen zu werden. Auch andere Unannehmlichkeiten sind nicht auszuschließen. Denn die Daten können "für den Routine-Gebrauch" auch an andere Bundesbehörden weitergegeben werden. Die persönlichen Daten in Verbindung mit der Einreise können von jedem Ermittler, selbst von den Stammespolizisten der Reservate abgerufen werden und stehen sogar ausländischen Diensten zur Verfügung.
Dass diese Daten wiederum mit anderen Daten wie beispielsweise den Flugpassagierdaten abgeglichen werden, deren Transfer großzügig von der EU-Kommission genehmigt wurde, ist nicht auszuschließen.
Diese Einigung kam ja nur unter der Bedingung zustande, dass dem EU-Bürger die gleichen Rechte zustehen wie einem US-Bürger. Doch die niederländische EU-Parlamentarierin Sophia In 't Veld hat dieses Versprechen auf den Prüfstand gestellt und Auskunft über ihre Daten verlangt - aber nicht erhalten. Was will man also auf das Versprechen geben, wenn es nicht einmal bei einer Abgeordneten des Europäischen Parlaments eingehalten wird?
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