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28. August 2008
Doch das Gericht schließt sich der Auffassung an, dass Veoh nicht für diese von Dritten eingestellten Filme zur Verantwortung gezogen werden kann. Zumindest nicht, wenn der Video-Dienst angemessene Vorsichtsmaßnahmen trifft, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Dazu zählt beispielsweise, die Benutzer während des Uploads und auch bei anderen Gelegenheiten daran zu erinnern, dass die eingestellten Filme frei von rechtlichen Ansprüchen anderer Parteien sein müssen.
Außerdem muss ein solcher Dienst so schnell als möglich auf "Takedown Notices" von Rechteinhabern reagieren und die fraglichen Videos offline nehmen. Video-Dienste tun auch gut daran, in ihrem Datenbestand von sich aus nach möglichen Rechtsverletzungen zu suchen und mögliche Rechtsverletzungen "proaktiv" zu verhindern.
Das Gericht definiert damit Vorsichtsmaßnahmen, wie sie Google nach eigenen Angaben bei seinem Video-Dienst einhält. Die Entscheidung des kalifornischen Gerichts ist auch für Google von großer Bedeutung. Denn die Suchmaschine muss sich in der Milliardenklage des Medienkonzerns Viacom gegen ganz ähnliche Vorwürfe zur Wehr setzen, wie man sie Veoh machte.
In einer nach Bekanntwerden des Urteils verschickten Mitteilung bringt YouTube entsprechend seine Zufriedenheit zum Ausdruck. Wobei es den Verantwortlichen bei YouTube beziehungsweise Google besonders gut gefallen haben dürfte, dass das Gericht im Fall Veoh eine individuelle Prüfung der neuen Videos aufgrund der Fülle des Materials für nicht machbar hält. Bei YouTube wird angeblich jede Minute Video-Material von etwa 10 Stunden Dauer eingestellt.
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