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29. September 2008
Allerdings bleiben die in der Zeitung genannten Kritiker mit ihren Argumenten auf sicherem Boden. Die in dem Beitrag zitierte stellvertretende Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein benutzt beispielsweise nicht den Ausdruck "illegal" für Googles Vorhaben. Sie spricht aber davon, dass dies "unrechtens" sei.
Der ebenfalls zitierte Bürgermeister Ratzeburgs wiederholt das bereits bekannte Argument, dass sich Googles Bilder mit Adressdaten verknüpfen lassen. Eine Behauptung, mit der der frühere Datenschutzbeauftragte des Landes gegen ein ähnliches Vorhaben eines Verlags aus Garbsen angetreten war. Diese Behauptung wurde allerdings bisher noch nicht auf den juristischen Prüfstand gestellt.
Etwas konkreter wird dagegen Lübecks Innensenator Thorsten Geißler, der gegenüber der Zeitung meint, Street View mache es möglich, die Bürger gezielt mit Werbung zu überhäufen. Doch auch das ginge wohl nur, wenn die Bilddaten Googles mit anderen Datenbeständen verknüpft würden. Und die gezielte Überhäufung mit Werbung als solche ist bislang in Deutschland noch nicht unter Strafe gestellt.
Die einzige konkrete und manifeste Abwehrmaßnahme hat daher ein 66 Jahre alter Bürger aus Elmenhorst getroffen, der in Google Street View wohl einen Fundus für Kriminelle sieht. Die könnten das Bildermaterial der Suchmaschine nutzen, um einen Einbruch in seinem Haus auszubaldowern. Daher hat er es Google per Fax verboten, sein Haus zu fotografieren.
Eine Antwort hat er darauf
noch nicht erhalten, obwohl er eine Bestätigung zu dieser Unterlassungsforderung verlangt hat. Doch das heißt nicht, dass seine
Forderung nicht beachtet wird. Denn in der Vergangenheit wurden
solche Forderungen retrospektiv - also im Sinne eines Opt-out - von
der Suchmaschine meist beherzigt. Und auf Antworten der Suchmaschine auf Fragen, die
nicht im Suchschlitz eingegeben wurden, muss man regelmäßig
warten. Wenn nicht gar vergeblich.
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