Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
26. November 2008
Hintergrund ist es, dass Künstler und andere Urheber ihre Verwertungsrechte häufig abtreten. Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass diese meist exklusiv eingeräumten Lizenzrechte nach einem Übergangsjahr auch auf andere Nutzungsarten übertragen werden können, die es zum Zeitpunkt der Ausstellung des Vertrags vielleicht noch gar nicht gegeben hat.
Musiker etwa, die einen Plattenvertrag mit einem Label geschlossen haben, müssen daher spätestens ab dem 1. Januar 2009 damit rechnen, dass ihre Werke auch online vertrieben werden. Eine zusätzliche Zahlung können sie nicht erwarten. Es verhält sich sogar so, dass ihr Label eine Online-Veröffentlichung bewusst vermeidet und es dem Künstler verbieten kann, selbst seine Musik im Internet zu verbreiten.
Daher empfiehlt die Pressemitteilung in ihrem Kern, die Widerspruchsfrist bis Jahresende noch zu nutzen. Wobei viele Lizenznehmer vermutlich ihre Partner schon vorab über die Ausweitung der Nutzungsarten informiert haben. In diesem Fall ist die Widerspruchsmöglichkeit schon drei Monate nach dem Tag verfallen, an dem der Lizenznehmer die Mitteilung an die ihm zuletzt bekannte Anschrift des Urhebers verschickt hat. Die so gerne beschworene Gefahr der Verelendung der Künstler im Alter scheint man in diesem Fall nicht so bedrohlich zu sehen.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




