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27. November 2008
Ob der Regelverstoß als drastisch oder als vernachlässigbar bezeichnet werden muss, ist schwer zu sagen. Google hat offenbar eine nicht dokumentierte API genutzt, die den "Proximity Sensor" des iPhone betrifft. Für diesen Annäherungs-Sensor existiert eine API, die von Entwicklern genutzt werden kann. Doch diese API lässt nur die Funktion zu, den Touchscreen abzuschalten, wenn sich das Gerät dem Kopf des Benutzers nähert. Damit soll ein unbeabsichtigtes Trennen der Verbindung beim Telefonieren verhindert werden.
Doch bei Google Mobile wird die Annäherung zusätzlich als Signal benutzt, um eine Verbindung aufzubauen und eine Spracheingabe zu aktivieren. Damit werden die gesprochenen Suchen erst möglich. Eine sinnvolle Nutzung der Möglichkeiten also, die aber erst durch die Nutzung einer nicht dokumentierten und von Apple nicht zugelassenen Schnittstelle möglich wird.
Diese Regeln dienen auch dem Zweck, die Stabilität der Anwendungen zu garantieren. Denn wenn Apple die von Google genutzte API bei einem Update verändert, könnte die Funktion der Software darunter leiden.
Google selbst hat den Regelverstoß inzwischen gegenüber CNet bestätigt. Von Apple dagegen ist nicht bekannt, ob dieser Regelverstoß während des (verzögerten) Prüfungsverfahrens aufgefallen ist. Eine Bitte um Stellungnahme wurde laut CNet nicht beantwortet.
Dabei wäre die Klärung einiger Fragen schon interessant. Das betrifft etwa die Frage, ob Google aus bestimmten Gründen größere Rechte genießt als andere Entwickler. Wobei es durchaus erwähnenswert ist, dass Google-Chef Eric Schmidt auch im Vorstand von Apple sitzt.
Eine andere Frage ist, ob das von Apple eingeführte Prüfverfahren wirklich so sinnvoll ist, wenn es Regelverstöße nicht erkennt und (in anderen Fällen) Anwendungen abweist, die den Regeln des Herstellers folgen. Eine nicht nachvollziehbare Praxis der Prüfung schadet jedenfalls der Integrität des Verfahrens und letztlich auch der Integrität Apples.
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