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Das Grünbuch ist dabei als Diskussionsgrundlage zu sehen und man bittet alle interessierten Kreise darum, bis 1. März 2009 Kommentare zu dem Vorhaben einzureichen. Doch das Grünbuch hat schon die denkbaren Alternativen eingeengt und diese reichen vom Erhalt des Status quo bis hin zur Einführung mehr oder weniger verbindlicher Maßnahmen für eine Sammelklage auf europäischer Ebene.

Aus Verbrauchersicht dürfte dabei die letztgenannte Möglichkeit die günstigste sein, denn der bisherige Zustand ist unbefriedigend. Das hat die Kommission im Übrigen auch durch eine vor zwei Jahren durchgeführte Studie bestätigt. Demnach gibt es für Verbraucher selbst im Betrugsfall zu viele Barrieren, wenn es um die Durchsetzung von Interessen geht. Viele Bürger der EU scheuen den Weg vor Gericht oder sogar vor eine Schiedsstelle, weil die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen zu groß sind.

In der europaweiten Befragung gaben beispielsweise die Hälfte der Befragten an, dass sie bei einem Streitwert unter 200 Euro lieber auf ein Verfahren verzichten wollten. Ein Fünftel der Befragten wollte nicht einmal wegen 1.000 Euro streiten. Das allerdings schafft ein Klima, das Benachteiligungen der Verbraucher und Rechtsverstöße gleichermaßen fördert.

Das zeigt schon das im Grünbuch genannte Beispiel der Klingeltöne. So wurde bei einer Überprüfung durch die Kommission festgestellt, dass auf 60% der überprüften Web Sites vorvertragliche Informationen gesetzwidrig zu klein abgedruckt waren, oder "an schwer auffindbarer Stelle". In Anzeigen wurde für "kostenlose Klingeltöne" geworben, aber dahinter verbargen sich kostenpflichtige Angebote.

In solchen Fällen wäre es sinnvoll, wenn sich Verbraucher europaweit zusammenschließen könnten, um gegen solche Angebote vorzugehen. Allerdings wäre eine Übertragung des Modells der Sammelklage etwa nach US-Vorbild weniger wünschenswert. Denn wie das Grünbuch ebenfalls feststellt, führen diese Praktiken zu einer "Kultur des Rechtsstreits".

Das kann etwa dadurch geschehen, dass Anwälte bei der Übernahme von Sammelklagen auch das Prozessrisiko übernehmen - aus gutem Grund, denn ein Sieg in der Sammeklage ist für die Klägeranwalte meist mit einem Millionenhonorar verbunden. Auf europäischer Ebene soll darauf, aber auch auf das Konzept der "punitive Damages" (Schadensersatz mit Strafcharakter) verzichtet werden.

Stattdessen soll überlegt werden, ob bei Sammelklagen nicht auf die Gerichtsgebühren verzichtet werden soll, oder ob eine Deckelung der Kosten möglich ist. Damit würde das Klagen in Europa einerseits wesentlich vereinfacht. Andererseits fiele es wesentlich leichter, kollektiv gegen Vertragsfallen wie etwa Nachbarschaftspost.com vorzugehen, oder gegen Spam verschickende Unternehmen, die ihren Sitz in Europa haben.

Außerdem wäre es wahrscheinlich sehr viel einfacher, gegen ungerechtfertigte Abmahnwellen vorzugehen. Wobei das allerdings problematisch sein könnte, denn die Abmahnungen setzen meist voraus, dass der Abgemahnte in irgend einer Form geschäftlich handelt. Der geplante Kollektivschutz soll aber ausdrücklich dem Vorteil des Verbrauchers dienen.


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