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29. Januar 2009
So spricht sich das Gericht beispielsweise gegen eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung aus, weil "nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden" kann. Und nach einer Auflistung aller Fälle, in denen der Angeklagte zuvor schon strafrechtlich in Erscheinung getreten war sowie nach einer detaillierten Beschreibung seines Versuchs, die Domain taz.de zur Zwangsvollstreckung zu bringen, um sich einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" zu verschaffen, hat das Berufungsgericht sogar die Haftstrafe auf ein Jahr und zwei Monate mehr als verdoppelt.
Das Alles ist Wasser auf die Mühlen der Gegner des Abmahnanwalts, von denen es nicht wenige gibt. Allerdings hat er die Strafe bisher noch nicht angetreten und man kann davon ausgehen, dass er nach Mitteln und Wegen sucht, dies zu verhindern. Über den Ausgang wird nicht zuletzt die taz sicher berichten.
Ob sich dann immer noch so viele dafür interessieren, ist eine andere Frage. Beim Lesen des Urteils, das schon einen näheren Einblick in die Zusammenhänge und das wenig inspirierte Handeln des Angeklagten geben kann, verliert sich jedenfalls jeder Rest von jenem "Ruf wie Donnerhall", der dem Anwalt früher oft nachgesagt wurde.
Diesen Ruf
haben ihm in erster Linie die Medien verschafft, die es nicht versäumt
haben, den Namen des schrill schillernden Freiherrn so oft als möglich in den Berichten zu erwähnen.
Und die ihm damit auch die erwünschte Popularität sowie die für ihn speziell geeignete Klientel verschafft haben.
Beim mutmaßlichen Versuch, ein (linkes) Medium anzugreifen, um diesen
Werbeeffekt noch einmal zu erzeugen, ist er schließlich gescheitert. Vieles zuvor hätte sich möglicherweise vermeiden lassen, wäre er nicht zum Negativ-Helden aufgebaut worden.
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