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30. Januar 2009
Die Kläger, beziehungsweise die Anwälte des Verbands der US-Musikindustrie RIAA, haben bei Gericht beantragt, auf diese Übertragung zu verzichten. Die Argumente der RIAA gegen diese Übertragung war zunächst eine Mögliche Beeinflussung der Geschworenen. Das wies die Richterin als fadenscheiniges Argument zurück. Ein weiteres Argument der Klägeranwälte ist es nun, dass der Online-Stream manipuliert werden könne.
Doch dem widersprechen die Medien und Agenturen und meinen in ihrem Gutachten, dass Transkripte und andere Aufzeichnungen ebenfalls manipuliert werden können. Die Video-Übertragung könne vielmehr ein objektives Bild des Verfahrens vermitteln. Außerdem habe die Richterin nach ihrer zuvor bereits erteilten Genehmigung mitgeteilt, dass RIAA ebenfalls die Video-Aufzeichnungen in einem eigenen Stream verbreiten kann. Manipulationen wären also leicht nachweisbar.
Nun liegt es wieder bei der Richterin, eine Entscheidung zu treffen. Eine Übertragung der Verhandlung wäre vor allem deshalb interessant, weil in diesem Fall ein Rechtsprofessor der Harvard University die Verteidigung des angeklagten Studenten übernommen hat. Der Professor, Charles Nesson, will in der Verhandlung den Nachweis erbringen, dass die RIAA-Klage nicht mit der US-Verfassung vereinbar ist.
Was sich bei erfolgreichem
Verlauf möglicherweise auf alle anderen Klagen der Musikindustrie
übertragen ließe. Und was die Probleme des Verbands mit der
Video-Übertragung des Verfahrens nachvollziehbar macht.
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