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26. Februar 2009
Nach Einschätzung des Guardian geht es bei der Klage um ein grundlegendes Problem im Vertragsverhältnis zwischen Künstler und Label. In vielen Verträgen, die oftmals schon zu Zeiten geschlossen wurden, als Online-Distribution, iTunes und Klingeltöne noch unbekannt waren, sind die "digitalen Tantiemen" ("digital royalties") nicht eindeutig geregelt.
Musiker wie Eminem meinen, dass diese Online-Nutzung nach den "Licencing Agreements" der Verträge abzurechnen sind. Das würde bedeuten, dass ihnen eine Beteiligung in der Größenordnung von 50% zusteht. Doch die Labels argumentieren, dass diese Vermarktung der Musik nach den "Distribution Agreements" der Verträge zu behandeln sind, die meist auf eine Beteiligung der Künstler von weniger als 30% hinauslaufen.
Da es - wie gesagt - vielfach keine schriftlichen Vereinbarungen zur Online-Distribution gibt, ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich. Eminems Agentur FBT Productions, die als Kläger auftritt, will aber die Äußerungen von Vertretern der Labels sowie ihrer Vertragspartner als Beleg für die eigene Position anführen. Denn leitende Mitarbeiter von Universal benutzen vielfach den Ausdruck "licence" oder "licensing", wenn es um die Online-Distribution geht.
Das Gleiche gilt für Apple-Chef Steve Jobs, einen der größten Vertragspartner von Universal beim Online-Vertrieb. Jobs soll daher auch in dem Rechtsstreit mit einer Videoaussage als Zeuge angehört werden. Allerdings hat er sich - auf diesen Punkt angesprochen - zurückhaltend geäußert. Er wisse nicht, ob die Grundlage des Vertrages zwischen Apple und Universal als "Lizenz" bezeichnet werden könne. Warum sollte er auch als Nicht-Jurist das Verhältnis zu Universal belasten?
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