RäucherstäbchenRäucherstäbchen bei indilaya.de

Indische und tibetische Räucherstäbchen, Räucherkegel, Dhoop Sticks, Räucherwerk, Zubehör und vieles mehr...

 

Erstaunlicherweise lautet die Antwort auf diese Frage nach dem in New York geltenden Recht, dass auch der Nachrichteninhalt urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Ob das in diesem Fall auch so ist, muss nun in einer Gerichtsverhandlung geklärt werden. Denn der Antrag des beklagten Unternehmens auf Klageabweisung wurde in diesem Punkt abgewiesen.

Schon diese Entscheidung dürfte viele Journalisten und Blogger überraschen, weil sonst meist der Grundsatz gilt, dass der Gegenstand einer Nachricht keinen Schutz genießt. Doch im Fall der AP-Klage will das Gericht eine genauere Prüfung vornehmen und beruft sich dabei auf eine Entscheidung, die vor über 90 Jahren vom Höchsten Gericht des Bundesstaates getroffen wurde.

Damals hatte ebenfalls AP gegen eine andere Agentur geklagt, die regelmäßig Mitteilungen über Geschehnisse auf den europäischen Schlachtfeldern übernahm. Das Gericht argumentierte damals, dass AP diese zeitkritischen Informationen auf eigene Kosten sammelt, und dass eine Übernahme der Nachrichten durch einen Wettbewerber dazu führen könnte, dass AP kein Interesse mehr an der Sammlung beziehungsweise Produktion hochwertiger Informationen hat.

Ob diese Argumentationskette zum Thema "Hot News" auch im Fall der aktuellen Klage zum Tragen kommt, steht allerdings offen. Es wird dabei auch eine Rolle spielen, ob die von AHN übernommenen Nachrichten von den Autoren reflektiert werden, oder ob sie inhaltlich deckungsgleich übernommen werden. Problematisch ist dabei auch, dass in vielen Fällen auch ganze Passagen von AHN übernommen wurden. Hier wird das Gericht bei der Entscheidung berücksichtigen, ob diese Zitate durch Quellenangaben legitimiert wurden, und ob der Rahmen der Zitate nicht zu weit gefasst wurde.

 

 

Links:

 



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.