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27. Februar 2009
Ohne ein britisches Strafverfahren schwindet aber seine (vermutlich) letzte Hoffnung. Hätte man ihn in Großbritannien wegen seiner Vergehen verurteilt, wäre eine Auslieferung an US-Gerichtsbarkeit hinfällig geworden. Doch die Staatsanwaltschaft sieht keine Grundlage für ein Verfahren in Großbritannien. McKinnon ist in amerikanische Rechner eingedrungen, alle Untersuchungen des Falls fanden in den USA statt, wo auch alle Beweise zu finden sind. Das Gleiche gilt für die Mehrzahl der Zeugen, von denen es nicht wenige geben soll.
Das Alles lässt die Staatsanwaltschaft der Krone zu dem Ergebnis kommen, dass das Strafverfahren gegen McKinnon auch am Besten in den USA stattfinden soll. Außerdem habe das Geständnis McKinnons, das ein Verfahren im Königreich begründen sollte, nicht den schweren Vorwürfen der US-Kläger entsprochen.
Der schottische UFO-Jäger, der vor Jahren betrunken und bekifft auf den Militär-Servern nach Beweisen für außerirdisches Leben gesucht haben will, hat nur das nicht-autorisierte Eindringen in die Computer gestanden. Doch nach Ansicht des britischen Staatsanwalts hat McKinnon nicht zufällig auf den Rechnern herum experimentiert, sondern sich vorsätzlich bemüht, amerikanische Verteidigungssysteme zu einem kritischen Zeitpunkt zu knacken.
Sollte es zur Auslieferung in die USA kommen, werden ihm voraussichtlich acht Klagepunkte zum Vorwurf gemacht. Wobei jeder dieser Klagepunkte mit Maximalstrafen von 10 Jahren Haft und 250.000 Dollar Geldstrafe verbunden ist. Da der heute 42 Jahre alte Beklagte einen Deal mit den US-Behörden ausgeschlagen hat, muss er durchaus damit rechnen, einen Großteil seines ihm verbleibenden Lebens in einem US-Gefängnis zu verbringen.
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