Räucherstäbchen bei indilaya.de
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30. März 2009
Ob diese Neuerung zu Reaktionen führen wird, beziehungsweise zu welchen, bleibt noch offen. Der schweizerische Ableger der IFPI - des internationalen Dachverbands der Musikindustrie - erklärt die Links auf Anfrage des Magazins für illegal. Zumindest gibt er an, dass es sich um eine Straftat handelt, wenn "Torrent-Links zum Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ins Netz" gestellt werden.
Wobei in diesem Fall aber keine Links auf die Torrents, sondern Links auf die Übersichts- und Download-Seite des Torrents über das Facebook-Script eingebunden werden. Ganz davon abgesehen, dass nicht jeder Torrent zu einem illegalen Download führt.
Nichtsdestotrotz dürfte auch dieser eher indirekte Torrent-Link auf Seiten der Musikindustrie die Gemüter erregen. Und möglicherweise wird man sich auch Facebook über diesen "MIssbrauch" beziehungsweise die neue Form der "Mittäterschaft" beschweren. Eine Anfrage von 20min bei dem sozialen Netzwerk blieb jedoch unbeanwortet.
Doch das hat nichts zu heißen. Vielleicht liegt
die Frage noch zur Beantwortung durch die Facebook-Community auf Halde.
Diese Praxis ist bei Facebook ja durchaus üblich. Sollte dann
irgendwann ein Entscheidungsträger bei Facebook mit dem Problem
konfrontiert werden, wäre eine Sperrung der Links keine Überraschung.
Da alle geteilten Links über Facebooks Share-Funktion übernommen
werden, sollte das auch kein Problem sein.
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