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Baroness Sue Miller, die für Fragen des Inneren zuständige Politikerin, hatte über ein FoIA-Informationsbegehren die Herausgabe der Schreiben erwirkt. Und wie sie es gegenüber der BBC darstellt, haben das Innenministerium und Phorm in den Schreiben gemeinsam erarbeitet, wie Phorm die Arbeitsweise des Systems in der Öffentlichkeit darstellen soll.

Der Austausch geht sogar soweit, dass vom Ministerium Dokumente an Phorm mit der Bitte um Durchsicht und Stellungnahme geschickt werden, und dass man sich für ein redigiertes Papier bedankt. Für die Baroness ein Vorgang, der ihr die "Kinnlade herunter fallen" lässt, denn nach ihrer Ansicht wäre es Aufgabe des Ministeriums darüber besorgt zu sein, dass mit dem Überwachungssystem möglicherweise Gesetze übertreten werden.

Sie befürchtet aufgrund dieser engen Zusammenarbeit auch, dass das Ministerium womöglich ein ganz besonderes, eigenes Interesse an Phorm hat. Denn Ministerin Jacqui Smith ist dafür bekannt, hinsichtlich der Kommunikationsdaten (nicht nur) der britischen Bürger ganz besonders wissbegierig zu sein. Ein System wie Phorm könnte hervorragend in das von ihr gerade erst neu zur Diskussion gestellte Konzept passen, das eine Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten beziehungsweise von Internet-Nutzungsdaten vorsieht.

Phorm-Chef Kent Ertugrul widerspricht allerdings der Darstellung, dass es zwischen seinem Unternehmen und dem Ministerium zu einer geheimen Absprache gekommen ist. Nach seinen Worten handelt es sich bei den Ratschlägen des Ministeriums vielmehr um eine "informierte Meinung", also eine Art Sachverständigenurteil. Die von der Baroness erwähnte Entscheidung, ob Phorm gegen Gesetze verstößt, liegt nach seiner Darstellung einzig bei den Gerichten.

Womit er allerdings nicht erklärt, wieso Phorm selbst dem Ministerium Schützenhilfe beim Verfassen von juristischen Schreiben gibt. Man muss in diesem Zusammenhang aber wohl auch anerkennen, dass das Ministerium Hilfestellung braucht. Das zeigt beispielsweise die Stellungnahme des Ministeriums, wonach es sich bei Phorm mutmaßlich nicht um ein rechtwidriges "Abfangen" ("Interception") der Kommunikation handelt, denn die Kunden haben den Geschäftsbedingungen des Providers zugestimmt.

Diese Darstellung kann inzwischen als nicht haltbar gelten und sogar Phorm hat sein System so abgeändert, dass eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers notwendig ist. Auch wenn diese Zustimmung in ihrer jetzigen Form nicht wirklich deutlich macht, wozu der Kunde seine Zustimmung gibt.

Wie es scheint, wird der erwartbare Konflikt zwischen der britischen Regierung und der Europäischen Kommission um die Rechtmäßigkeit des Überwachungssystems durch die so bekannt gewordene Zusammenarbeit mit dem Ministerium nochmal interessanter.

 

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