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Nach der mehrfach geäußerten Kritik scheint nun auch das US-Justizministerium an dem Vorgang Interesse zu zeigen. Das Gericht hat bereits jetzt zugestimmt, die ursprünglich vorgesehene Frist für Anträge beider Seiten vom 5. Mai auf den 4. September zu verlängern. Wobei zugleich der 5. Mai als Frist insofern erhalten bleibt, als bis zu diesem Tag alle Bücher eingescannt sein müssen, für die die Autoren später eine Zahlung erhalten sollen. Als (Start-) Termin für die finale Anhörung wird der 7. Oktober genannt.

Doch bis dahin kann noch Einiges geschehen, denn nach Informationen des Wall Street Journal soll das Justizministerium sowohl Google als auch Kritiker des Vertrags kontaktiert haben. Weitere Informationen kann das Finanzblatt dazu nicht liefern, doch es spekuliert, dass es Bedenken wegen der wettbewerbsrechtlichen Situation geben könnte.

Das ist nicht aus der Luft gegriffen, denn sowohl die "New York Law School" als auch die "Open Content Alliance" haben kritisiert, dass der Vertrag Google eine Art Quasi-Monopol hinsichtlich der "orphaned Works", der "verwaisten Werke" verleihen könnte. Dieses Argument scheint nicht aus der Luft gegriffen, denn der Vertrag schützt Google vor späteren Forderungen der zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmbaren oder auffindbaren Autoren.

Andere Anbieter wie etwa die "Open Content Alliance" müssten dagegen in solchen Fällen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch Bibliotheken scheinen zu fürchten, dass der Suchmaschine damit zu viel und vor allem alleinige Kontrolle über diese Werke gegeben wird. Ob diese Bedenken genügen, um eine offizielle, kartellrechtliche Untersuchung der Vereinbarung einzuleiten, bleibt vorerst offen.

Es wäre allerdings auch denkbar, dass das Justizministerium die verlängerte Frist nutzt, um nun ebenfalls seine rechtliche Bewertung zu äußern. So könnten gegebenenfalls noch Änderungen in den Vertrag eingearbeitet werden, ohne ihn gänzlich in Frage zu stellen.

 

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