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30. April 2009
StudiVZ bestreitet diesen Vorwurf und angesichts der Empfehlung des Richters darf man annehmen, dass kein handfester Beweis vorgelegt wurde, mit dem beispielsweise die Vorgehensweise bei dieser Übernahme belegt werden könnte. Diese Annahme folgt allerdings unter der Voraussetzung, dass sich die Bezeichnung "Quellcode" nicht auf beispielsweise Style Sheet-Anweisungen beschränkt.
Dass es in Hinblick auf Design und Funktionalität diverse Ähnlichkeiten zwischen beiden Seiten gibt, beziehungsweise gab, ist unbestritten. Als Facebook im letzten Jahr in den USA gegen StudiVZ klagte, konnte man sich sogar auf die Aussage des Gründers Ehssan Dariani berufen, wonach sich StudiVZ an Facebook orientierte. Doch das ist eben nicht mir der Übernahme von Quellcode zu vergleichen.
Wobei die Facebook-Klagen etwas skurril wirken, wenn man bedenkt, dass dem Firmengründer Mark Zuckerberg unter anderem von ehemaligen Kommilitonen vorgeworfen wurde, er selbst habe einen mündlichen Vertrag gebrochen, wonach er Facebook für sie aufbauen sollte. Dabei habe er ihre Ideen übernommen und SourceCode entwendet, den er in ihrem Auftrag entwickelt hatte.
Auch diesem Vorwurf folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung sowie im Februar eine außergerichtliche Schlichtung. Dabei verpflichtete sich Zuckerberg beziehungsweise Facebook zur Zahlung von 65 Millionen Dollar in bar und in Aktien an die Kläger. Das ist ein bisschen viel, um es als bloße Vermeidung weiterer Zeit- und Geldverschwendung ohne Anerkenntnis einer Schuld zu interpretieren.
Das gilt auch dann noch, wenn ein Großteil der Summe verpuffte, nachdem der Wert der Aktien durch Facebook selbst stark nach unten korrigiert werden musste. Man kann daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit annehmen, dass die Vorwürfe der Kläger an die Adresse Facebooks nicht ganz unbegründet waren. Falls das stimmt, würde sich das Sprichwort bestätigen, wonach die schärfsten Kritiker der Elche früher selbst dieser Gattung angehörten.
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