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30. Juni 2009
Laut den Klägern besteht in diesem Angebot die Gefahr, dass Cablevision nun seinen Kunden das Fernsehprogramm als "Video-on-Demand" anbieten kann und die Kunden noch dazu die Möglichkeit haben, die Werbepausen zu überspringen. Beides ist in naher Zukunft zwar nicht zu erwarten, denn weder ein kostenfreies VoD "durch die Hintertür", noch ein werbefreies TV-Programm liegen im Interesse des Kabelanbieters. Solche Angebote würden in Konkurrenz zu Cablevisions eigenen Premium-Angeboten stehen.
Von der Kostenseite her bietet sich Cablevision immerhin der Vorteil, dass den Kunden nun keine eigenen Festplatten-Receiver überlassen werden müssen, was auch den Einsatz der Techniker vor Ort reduziert. Doch der Online-Recorder muss programmiert werden, wie ein "echter" Recorder und das Ergebnis ist daher mit VoD nicht zu vergleichen. Auch die mit den Sendungen ausgestrahlte Werbung wird aufgezeichnet und es liegt nun sogar eher als bei einem Festplatten-Receiver in der Hand des Kabelanbieters, das Überspringen der Werbe-Blocks zu behindern.
Doch die - wie immer ohne Begründung erfolgte - Abweisung der Klage durch den Supreme Court wird vermutlich die Position all jener Anbieter stärken, die auf die externe beziehungsweise online stattfindende Speicherung geschützter Inhalte setzen. Man denkt hierbei zunächst an den Vergleich zu deutschen Anbietern wie Shift.tv, die ebenfalls die Speicherung von Fernsehinhalten im Internet anbieten.
Auch in Deutschland wurde im April das von Shift.tv angebotene Speichern der Sendungen vom Bundesgerichtshof für rechtmäßig erklärt, solange der Anbieter einige technische Voraussetzungen ("vollständige Automatisierung") erfüllt. Technische Voraussetzungen sind aber ein lösbares Problem, womit sich nach der Entscheidung in den USA die Wahrscheinlichkeit nochmals erhöht, dass der vom klassischen Fernsehen her bekannte Zwang zur Einhaltung der Zeitschiene immer weiter auflöst.
Denn wenn Kunden von Cablevision jetzt eine Sendung für die Aufzeichnung programmieren dürfen, warum sollten sie es dann nicht für ganze TV-Kanäle tun dürfen? Wie weit das Angebot von Cablevision geht, wird jetzt letztlich nur noch durch den Wettbewerb geregelt.
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