Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
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16. Juli 2009
Schon ab dem 1. August müssen die Provider des Landes demnach aufrüsten, um die Breitbandanschlüsse ihrer Kunden in Echtzeit überwachbar zu machen. Dazu war kein neues Gesetz notwendig, sondern es genügte die Änderung einer "IP-Richtlinie" sowie der Erlass einiger "organisatorischer und technischer Regelungen". Das dafür zuständige Bundesgesetz Büpf ("Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs") stelle eine ausreichende Rechtsgrundlage für die notwendig werdenden Schritte dar.
Schon eine minder schwere Straftat kann demnach als Anlass ausreichen, um die vollständige Überwachung der Internet-Kommunikation zu rechtfertigen. Es genügt laut der Wochenzeitung sogar schon, wenn der Verdacht der Teilnahme an einer unfriedlichen Demonstration besteht, oder wenn vermutet wird, dass Sozialhilfe missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
Wobei man
erwarten kann, dass in solchen Fällen vielleicht sogar "Erfolge" zu
verzeichnen sein werden. Denn nur ernsthafte Kriminelle werden nun dazu
übergehen, ihre vertraulichen Daten zu verschlüsseln, wenn sie es nicht
ohnehin bereits tun.
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