Räucherstäbchen bei indilaya.de
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17. Juli 2009
Probleme sieht man beispielsweise schon in der oft unvollständigen Formulierung der Datenschutzerklärung und verwandten Dokumenten, wo beispielsweise beschrieben wird, wie man ein Konto deaktiviert - aber nicht, wie man Daten eines Kontos dauerhaft löscht. Diese Speicherung von Daten aus - für den Benutzer - vermeintlich gelöschten Konten ist ein weiterer Kritikpunkt des Gutachtens.
Facebook erklärt dieses Vorgehen zwar damit, dass viele Benutzer nach einiger Zeit ihre Konten wieder aktivieren wollen und man somit durch die Speicherung den Anwendern entgegenkommt. Doch die Datenschutzrichtlinien verlangen, dass eine Löschung von Daten dauerhaft zu erfolgen hat.
Weitere Kritik betrifft die Abschirmung von Anwenderdaten gegenüber den Entwicklern von Anwendungen für den Facebook-Einsatz. Weltweit sollen fast 1 Million (950.000) Entwickler an solchen Projekten arbeiten und es fehlen geeignete Möglichkeiten, die privaten Informationen der Benutzer vor dem Zugriff durch diesen Personenkreis zu schützen.
Facebook werden jetzt 30 Tage Zeit gegeben, die von der Datenschutzbeauftragten entdeckten Lücken zu schließen. Danach kann diese ihr Recht wahrnehmen und eine gerichtliche Durchsetzung ihrer Beschwerden erwirken.
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