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Mit dem Gutachten wurden die Professoren Indra Spiecker und Thomas Dreier vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht der Universität Karlsruhe beauftragt. Die Wissenschaftler sollen neben der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch prüfen, ob Google Street View das Recht am eigenen Bild verletzt, beziehungsweise die allgemeinen Persönlichkeitsrechte oder den Schutz der Privatsphäre.

Das ist insofern interessant, als es Google in den letzten Jahren gelungen ist, die Diskussion vor allem auf Aspekte wie das zufällige Fotografieren von Gesichtern oder Kfz-Kennzeichen zu lenken. Doch in dem neuen Gutachten soll es um die "vollständige Erfassung des Wohnumfeldes" gehen, die von den betroffenen Bürgern "als persönliche Beeinträchtigung und als Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung empfunden" werden kann.

Um diese Thematik ging es auch Ende der 90er Jahre, als der Tele-Info Verlag ankündigte, alle Häuser in Deutschland zu fotografieren und die Bilder auf einer durchsuchbaren CD zu veröffentlichen. Zu dieser CD kam es in der geplanten Form zwar nicht und der Rechtsstreit mit den Datenschützern blieb daher ebenfalls ungeklärt. Doch die Möglichkeit, Bilddaten von Häusern mit Adressdaten zu verknüpfen, gibt es bei Street View in einer ähnlichen Form, wie sie damals von vielen Hausbesitzern bemängelt wurde.

Wobei die Bedeutung dieser Daten heute vielleicht eine andere ist als vor 10 Jahren. Denn heute sind beispielsweise die Scoring-Verfahren der Banken für Kreditnehmer wesentlich elaborierter als damals. Und wer wollte es einem Kreditgeber verübeln, die vorgegebenen Scoring-Werte für "Wohnort" durch Street View-Bilder im Internet zu überprüfen?

Auch potentielle Arbeitgeber bekommen mit Street View ein allzeit verfügbares Werkzeug an die Hand, mit dem sie sich ein besseres Bild vom Bewerber machen können. Doch ob damit Informationen geliefert werden, die die Auswahl eines Bewerbers beeinflussen dürfen, scheint fraglich.

 

 

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