Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
28. September 2009
Anwender, die beharrlich Musik illegal aus dem Internet laden, sollen nach der neuesten Stellungnahme nach der dritten Verwarnung nicht komplett vom Internet abgeschnitten werden. Ihre Bandbreite soll lediglich so stark reduziert werden, dass der Tausch von Multimedia-Dateien nicht mehr praktikabel wäre. "Basis-Mail und Web-Zugang" sollen dagegen funktional erhalten bleiben. Was aber darauf hinauslaufen dürfte, dass die verbleibende Bandbreite kaum ausreicht, um normalen Ansprüchen gerecht zu werden.
Die neue Stellungnahme der FAC kommt einem Richtungswechsel gleich, denn erst vor wenigen Tagen wurde berichtet, dass die Koalition sich vom Modell der "3 Strikes" verabschiedet hat und es ihr gelungen sei, auch den einflussreichen Musikverband UK Music davon zu überzeugen.
Jetzt scheint man sich wohl doch auf einen Mittelweg geeinigt haben, wobei das wesentliche Merkmal dieser Sanktionsform unerwähnt bleibt: Eine Behörde beziehungsweise eine privatrechtliche Organisation soll die drei Warnungen aussprechen und gegebenenfalls eine Zugangs-Sperre oder ein Bandbreiten-Limit anordnen. Eine Rechtsgrundlage, an der Frankreichs Hadopi-Gesetz letztlich scheiterte, auch wenn das Gesetz nach einer Überarbeitung in Kraft getreten ist.
Denn der Vorteil des Modells liegt vor allem darin, dass gegen Musikpiraten schnell und wirksam vorgegangen werden kann, ohne die Justiz bemühen zu müssen. Das lässt die Möglichkeit zivilrechtlicher Verfahren weiterhin offen, sorgt aber zugleich für eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens, ohne auf die Möglichkeit einer abschreckenden Wirkung verzichten zu müssen.
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