Räucherstäbchen bei indilaya.de
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30. September 2009
Die Bank hatte erst versucht, Kontakt mit dem Konteninhaber aufzunehmen und als nichts half, bat man bei Google um Hilfe. Das Unternehmen verweigerte aber die Hilfe unter Verweis auf den Datenschutz, woraufhin die Bank den Klageweg beschritt. Weil die Bank das Verfahren vertraulich behandeln wollte, wurde der Fall paradoxerweise öffentlich bekannt. Fragwürdig war aber auch die Entscheidung des Gerichts, Google per Verfügung zur Deaktivierung des Mail-Kontos zu zwingen.
Jetzt aber haben sich beide Seiten geeinigt und das Verfahren wurde eingestellt. Google hat das Konto wieder aktiviert und die Bank freut sich, dass die fragliche Mail "nie geöffnet wurde und jetzt dauerhaft zerstört ist". Das legt nahe, dass das Konto unbenutzt war, und dass Google Zugriff auf das Konto genommen hat, um die Datei zu löschen. Eine andere Möglichkeit wäre es, dass die Suchmaschine Kontakt zu dem Benutzer des Kontos genommen hat, und dieser die Mail ungeöffnet löschte.
Doch in beiden Fällen stünde das Vorgehen im Widerspruch zu der ablehnenden und kundenfreundlichen Haltung, die Google zunächst an den Tag legte. Von Seiten des Unternehmens heißt es dazu jetzt nur noch, dass man zum Schutz der Privatsphäre der Benutzer keine Angaben zur Nutzung der Google-Dienste durch diese Personen mache". Das ist edel und hilft ein wenig dabei, dieses Kapitel schnell zu schließen.
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