Räucherstäbchen bei indilaya.de
Indische und tibetische Räucherstäbchen, Räucherkegel, Dhoop Sticks, Räucherwerk, Zubehör und vieles mehr...
30. Oktober 2009
Dieser programmatische Schutz scheint auf den ersten Blick fast schon elegant, den er verhindert nicht die Erstellung privater Kopien und wird den meisten Lesern vermutlich nicht einmal auffallen. Sofern nicht beispielsweise, wie in einem Slashdot-Posting erwähnt, Shakespeares "Sein oder Nichtsein..." durch "Existieren oder Nichtexistieren..." ersetzt wird.
Etwas fragwürdig wird es dann allerdings schon, wenn es um die Patentierung des Verfahrens geht. Denn die gewollte Abweichung vom Original ist keine "Erfindung", sondern ein durchaus gängiges Verfahren. Kartenhersteller oder Datenbank-Betreiber kennen und nutzen dieses Vorgehen ebenfalls, um Missbräuche ihrer Werke aufzuspüren. Doch dabei handelt es sich dann meist auch um die Urheber dieser Werke beziehungsweise um die Rechteinhaber.
Bei Amazon dagegen liegt die Sachlage anderes. Dort will ein Händler das Urheberrecht gezielt verletzen, um den eigenen Vorteil zu schützen. Man muss das so hart formulieren, denn das Urheberrecht schützt nicht nur die materiellen sondern auch die ideellen Rechte eines Autore. Und dazu gehört eben auch, dass die Integrität des Werkes gewahrt bleibt.
Für Amazon mag ein
Synonym ein gleichwertiger Ersatz sein, doch für einen Buchautor ist es
vielleicht sehr wichtig, an einer bestimmten Stelle gerade dieses Wort
und kein anderes zu verwenden. Im Fall einer Weiterentwicklung des Werks mag sich
das anders verhalten, zumal dieses Werk dann ja als Derivat
gekennzeichnet wird. Doch wenn in einem Original Worte ausgetauscht
werden, dann muss es Sache des Autors bleiben, diese Veränderungen
abzuwägen. Es darf aber nicht die Sache des Händlers werden. Vor allem
sollte dieser sein Vorgehen dann nicht damit begründen, das Urheberrecht
schützen zu wollen.
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