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26. November 2009
Es geht dabei nach wie vor um ein Video, das im Jahr 2006 bei YouTube eingestellt worden war. Auf dem Video wurde ein behinderter Junge gezeigt, der von seinen Mitschülern gepiesackt wird. Das Video war 2 Monate online und wurde über 5.000 Mal abgerufen, bis YouTube davon informiert wurde und das Video entfernte.
Damit wird eigentlich die in Europa gängige Praxis beschrieben, die im allgemeinen keine Prüfungspflicht für Provider vorsieht, wenn diese das Hochladen von Inhalten zulassen. Und so wie es die europäischen Richtlinien sowie das nationale, italienische Recht vorsehen, hat Google nach Benachrichtigung umgehend reagiert. Diese Darstellung der Suchmaschine scheint unbestritten.
Doch die Staatsanwaltschaft erkennt offenbar in Googles Nutzungsrichtlinien eine Einschränkung der Bürgerrechte, wie unter anderem des Rechts auf Privatsphäre. Daher sollen die leitenden Mitarbeiter hinter italienisch-schwedischen Gardinen landen. Darunter der frühere Finanzchef George Reyes, der Google schon längst verlassen hat.
Wie das Gericht diese Forderung bewertet, bleibt offen. Die Verhandlungen sollen am 16. Dezember weitergehen. Doch es scheint unwahrscheinlich, dass es noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommt.
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