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Der Kläger, auf den ein Unbekannter im Jahr 2004 in einem Restaurant geschossen hat, versteht sich als eine Art Sprachrohr der Einwanderer aus dem ehemaligen Jugoslawien. Weil er in dieser Gruppe große Bekanntheit genießt, sieht er sich durch die Anschuldigungen besonders geschädigt. Das betrifft in erster Linie Behauptungen, die auf einer US-Site gegen ihn aufgestellt werden. Dort stellt man ihn selbst als Kriminellen dar.

Gegen diese Site klagt der Mann im Übrigen auch. Die zusätzliche Klage gegen Google begründet er damit, dass er im Oktober die Suchmaschine dazu aufgefordert hat, die Web Sites mit ihren Verleumdungen aus dem Index zu entfernen. Google habe darauf nicht reagiert.

Wie das "Victorian Supreme Court" mit der Klage umgehen wird, bleibt abzuwarten. Der Fall ist allerdings vor dem Hintergrund zu sehen, dass in Australien wie auch in Großbritannien auf Grundlage eines fast 160 Jahre alten Präzendenzfalls Verleumdungsklagen gegen ausländische Informationsanbieter durchaus Aussichten auf Erfolg haben. Es wäre allerdings das erste Mal, dass bei einer solchen Klage auch eine Suchmaschine als Mitstörer bei der Verleumdung zur Rechenschaft gezogen würde.

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