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17. Dezember 2009
Die Entscheidung des römischen Gerichts folgt einer Klage, die MediaSet bereits im vergangenen Jahr beantragt hatte. Vom (vorläufigen) Ausgang des Verfahrens scheint Google überrascht, denn die Rechtsauffassung der Suchmaschine ist es, dass YouTube nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die von Anwendern eingestellt wurden, solange der Dienst auf Urheberrechtsbeschwerden umgehend reagiert.
Doch dieser Auffassung hat sich der Richter offenbar
nicht angeschlossen. Er meint, da YouTube sein Programmangebot
"organisiere", müsse man von einer aktiven Rolle als Verbreiter der
nicht genehmigten Kopien ausgehen.Wenn damit gemeint sein sollte, dass YouTube die Begleittexte durchsuchbar macht, dann wäre es sicher Wert, diesen Punkt etwas ausführlicher zu diskutieren.
Google erwägt nun nach Angaben eines Sprechers eine Berufung gegen die Entscheidung und verweist darauf, dass Medienunternehmen die Teilnahme am ContentID-Programm angeboten wird, was ihnen größere Kontrolle über die Verbreitung ihrer Inhalte bei YouTube gibt. Doch MediaSet habe sich bisher nicht dafür interessiert.
In einem absolut vergleichbaren Rechtsstreit in den USA konnte der Videodienst Veoh vor einiger Zeit einen deutlichen Sieg erringen. Das sehr zur Freude von Google, denn die Suchmaschine wird in den USA aus dem gleichen Grund auch vom Medienkonzern Viacom angegriffen und auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt.
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