Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
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28. Januar 2010
Dabei haben die klagenden Labels ihre Forderungen auf 25.000 Dollar reduziert und gleichzeitig gedroht, dass sie die von dem Richter beschlossene Kürzung auf 54.000 Dollar anfechten wollen, sollte die Beklagte das Schlichtungsangebot ablehnen. Das tut sie jetzt aber und ihre Anwälte beharren darauf, dass ihre Mandantin gar keinen Schadensersatz zu zahlen hat. So wird es nun also vermutlich zu einem neuen Verfahren kommen und der Ausgang ist wieder gänzlich offen.
Das bedeutet allerdings auch, dass einige andere Entscheidungen des Richters Michael Davis ihre Gültigkeit verlieren. Das betrifft beispielsweise ganz im Sinne der Musikindustrie die Feststellung des Richters, dass ein Musikstück im "shared folder" der Tausch-Software Kazaa noch kein Inverkehrbringen und damit keine Straftat darstellt. Das hatte Davis den Geschworenen im ersten Verfahren im Jahr 2007 erklärt und dann später das Urteil der Geschworenen wegen dieser falschen Geschworenen-Belehrung aufgehoben.
Die Kläger sind allerdings der Auffassung, das es nicht notwendig ist, das Inverkehrbringen im konkreten Fall nachzuweisen. Ihnen genügt es schon, wenn die Möglichkeit besteht, dass andere ein Werk kopiert haben könnten.
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